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Satzung

 

§ 1 Name, Sitz, Zweck

 

(1)
Der Verein führt den Namen "Wirtschaftspolitischer Club Deutschland e.V."

 

(2)
Der Sitz ist Berlin.

 

(3)
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemein­nützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbe­günstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Ver­eins ist die Förderung der Bildung. Das geschieht mit Schwerpunkt auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik, insbesondere durch die Förderung von Erkenntnis und der Lösung wirtschaftspolitischer Fragen im Sinne der Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Vortragsveranstaltungen, Gedanken­austausch, Studienfahrten, die jeweils der Allgemeinheit offenstehen, und Preisverleihungen verwirklicht.

 

(4)
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

(5)
Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten auch bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des Vereins keine Rückvergütung für eingezahlte Mitgliedsbeiträge.

 

(6)
Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhält­nismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 2 Mitgliedschaft

 

(1)
Mitglieder werden durch das Präsidium aufgenommen.

 

(2)
Der Austritt ist zum Jahresschluss mit einem Monat Frist zulässig. Er ist gegenüber der Geschäftsstelle des Vereins schriftlich zu erklären.

 

(3)
Das Präsidium kann ein Mitglied aus wichtigen Gründen ausschließen.

 

(4)
Das Präsidium kann Ehrenmitglieder / Ehrenbeirats­mitglieder ernennen.

 

§ 3 Geschäftsjahr

 

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 4 Mitgliedsbeitrag

 

Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren. Die Einzelheiten legt eine Beitragsordnung fest, die die Mitgliederversammlung beschließt. Die Höhe der Beiträge und Aufnahmegebühren beschließt das Präsidium.

 

§ 5 Mitgliederversammlung

 

(1)
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Präsi­dium einberufen. Sie entscheidet über die Angelegen­heiten des Vereins, soweit diese nicht dem Präsidium zugewiesen sind. Die Mitgliederversammlung wählt das Präsidium.

 

(2)
Auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder des Präsidi­ums oder eines Drittels der Mitglieder des Vereins ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

 

(3)
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen und vom Präsidenten und einem weiteren Mitglied des Präsidiums zu unterzeichnen.

 

(4)
Die Einladungen zur Mitgliederversammlung müssen 2 Wochen vor dem Versammlungs­termin zur Post gege­ben oder elektronisch versandt worden sein.

 

§ 6 Präsidium

 

(1)
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, mindestens zwei und bis zu vier Vizepräsidenten, dem Generalsekretär und dem Schatzmeister sowie bis zu vier kooptierten weiteren Präsidiumsmitgliedern. Einer der Vizepräsidenten ist verantwortlich für die Anliegen der Bonner Clubfreunde; er soll aus dem Kreis der Mitglieder mit Dienst- oder Wohnsitz im Raum Bonn gewählt werden. Die kooptierten Präsidiumsmitglieder sind im Präsidium nicht Stimmberechtigt. Über die Kooptierung entscheidet das Präsidium mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

 

(2)
Das Präsidium wird jeweils für 2 Jahre gewählt. Seine Amtszeit läuft bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederver­sammlung.

 

(3)
Werden Sitze im Präsidium während des Geschäftsjahres frei, so ergänzt sich das Präsidium durch Zuwahl.

 

(4)
Das Präsidium führt ehrenamtlich die Geschäfte des Ver­eins. Vorstand gemäß § 26 BGB sind der Präsident und der Schatzmeister, die den Verein jeweils allein vertreten können.

 

§ 7 Beirat

 

(1)
Das Präsidium wird von einem Beirat beraten, dem min­destens 9 und höchstens 16 Mitglieder angehören. Mindestens ein Mitglied soll aus dem Kreis der Mitglieder mit Dienst- oder Wohnsitz im Raum Bonn gewählt werden.

 

(2)
Der Beirat wird jeweils für 2 Jahre von der Mitgliederver­sammlung gewählt. Seine Amtszeit läuft bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung. Die Mitglieder des Beirats üben ihr Amt ehrenamtlich aus.

 

§ 8 Ausschüsse

 

Das Präsidium kann für einzelne Sachgebiete Aus­schüsse einsetzen. Diese legen nach Beratung und Ab­stimmung dem Präsidium ihre Vorschläge vor.

 

§ 9 Stimmrecht

 

In den Mitgliederversammlungen und Ausschüssen ist jedes Mitglied des Vereins stimmberechtigt. Es wird mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder entschie­den. Bei Stimmgleichheit entscheidet der Präsident.

 

§ 10 Satzungsänderung

 

Die Satzung kann mit Zweidrittel-Mehrheit der anwesen­den Mitglieder in einer Mitgliederversammlung geändert werden. Dieser Tagungspunkt muss in der Einladung aus­drücklich be­zeichnet sein.

 

§ 11 Auflösung

 

Die Auflösung wird wie eine Satzungsänderung beschlos­sen. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an die Stiftung Marktwirtschaft, Berlin, die es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.

 

Stand: Januar 2022

AKTUELLES
 

 

 

Pressemitteilung zur

Verleihung des WPCD-Preises zur Sozialen Marktwirtschaft an

Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt

Präsident des RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e.V.; Ehemaliger Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung


 

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Presse aktuell

 

Artikel im Magazin Business & Diplomacy (Ausgabe 02/2020)

 

Presseinformation Neues Präsidium des WPCD e.V. (13.6.2019)

 

 

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WPCD Broschüre 2022

 

Aufnahmeantrag für eine Mitgliedschaft

 

 

 
 
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